Keine Einigung zwischen AOK-Hessen und KVH


Der Streit über die Vergütung stationsersetzender ambulanter Operationen zwischen der AOK-Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen konnte auch im Juli 2002 vor dem Schiedsamt nicht beigelegt werden. Die Entscheidung wurde auf den 16. August 2002 vertagt.
 
Dies bedeutet, daß die derzeit von der hessischen Sozialministerin im Februar 2002 vermittelte Zwischenlösung noch bis Mitte August 2002 Gültigkeit besitzt
 
Unklar ist, ob den Versicherten der AOK Hessen auch noch nach diesem Termin seitens der niedergelassenen Operateure und Anästhesisten ambulante Operationen angeboten werden können. Die Mitglieder der AOK-Hessen sollten sich bereits jetzt darauf einstellen und ggf. frühzeitig Konsequenzen ziehen.


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