Verband LAOH setzt verstärkt auf Service

Mitglieder profitieren von neuem Rechtsberatungs-Angebot


Beim Kampf gegen die Budgetierung ambulanter Operationen durch die Bundesregierung unterstützte er den LAOH bereits mit Erfolg. Jetzt sollen auch die Mitglieder des Ärzteverbandes von der juristischen Kompetenz des erfahrenen Rechtsanwalts Harald Nickel profitieren, der zum Syndikusanwalt berufen wurde. Der Verband setzt damit verstärkt auf Service.

Die rund 260 Mitglieder, des Verbandes von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten in Deutschland e.V. (LAOH) – darunter auch viele aus der Region Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis – können sich in allen beruflichen Rechtsfragen durch Rechtsanwalt Harald Nickel beraten lassen. Finanziert durch den LAOH bietet die Kanzlei eine Erstberatung an, bei der es um spezifische Fragen des Medizinrechts sowie Fragen des Wettbewerbs-, Arbeits-, Gesellschafts-, Steuer-, Kauf-, Miet-, Leasing-, Verkehrs- oder Strafrechts rund um den Praxisbetrieb geht, also etwa auch das Recht des Kassenarztes, des Abrechnungs- und Zulassungswesens oder im Falle der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher Behandlungsfehler.

„Niedergelassene Ärzte haben immer mehr Vorschriften und Gesetze für ihren Praxisbetrieb zu beachten. Deshalb wollen wir unseren Mitgliedern hier mehr Service bieten“, so der Vorsitzender des LAOH, Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz. Die Kanzlei „Nickel Eiding Rechtsanwälte, Notar, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Verwaltungsrecht und unterhält Büros in Hanau, Frankfurt/Main und Gelnhausen.

Harald Nickel ist Fachanwalt für Steuerrecht und Verkehrsrecht sowie Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Hochschule Darmstadt. Er berät den LOAH bereits seit vielen Jahren. So unterstützte er den Verband 2011 erfolgreich beim Kampf gegen die von der Bundesregierung inzwischen aufgehobene Einschränkung des ambulanten Operierens für niedergelassene Ärzte. Der LAOH hatte mit Nickels Hilfe Beschwerde wegen Ungleichbehandlung bei der EU-Kommission in Brüssel und Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. In der Folge sank in vielen ambulanten OP-Zentren die Anzahl ambulanter Operationen erheblich. 2007 wehrte sich der LAOH mit Harald Nickels Hilfe gegen ein MVZ, das von einem hessischen Landkreis mit dem Zweck errichtet werden sollte, Patienten in dieses Krankenhaus umzusteuern, was rechtlich unzulässig ist.

Hier können Sie die Pressemitteilung des LAOH als PDF downloaden.


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